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Umzug

Worum geht es hier:
Sie möchten umziehen?

Generelles

Vor Abschluss des Mietvertrages:

Die Zustimmung zur Anmietung einer Wohnung kann erteilt werden, wenn ein notwendiger Umzugsgrund vorliegt (z.B. wenn bei Familienzuwachs eine größere Wohnung benötigt wird) und die Miete für die neue Wohnung angemessen ist.
Hier finden Sie die im Kreis Steinburg geltenden Mietobergrenze.

Erfolgt ein Umzug ohne Zusicherung, kann die Übernahme weiterer Kosten (z.B. Kaution, usw.) und die Anerkennung einer gegebenenfalls höheren Miete abgelehnt werden.

Umzug innerhalb des Kreises Steinburg
Wenn Sie Leistungen beziehen und innerhalb des Kreises umziehen möchten, teilen Sie bitte den Umzugswunsch rechtzeitig vor Abschluss des Mietvertrages mit und reichen ein schriftliches Mietangebot sowie den Antrag auf Zusicherung ein.

Zuzug in den Kreis Steinburg 
Wenn im Leistungsbezug eines anderen Jobcenters stehen und in den Kreis Steinburg ziehen möchten, legen Sie bitte vor dem Abschluss eines neuen Mietvertrages ein konkretes Mietangebot vor. Wir prüfen, ob die Miethöhe angemessen ist und in voller Höhe übernommen werden kann. Nach einem positiven Bescheid können Sie dann unter Vorlage des unterschriebenen Mietvertrages beim Jobcenter Steinburg einen Neuantrag stellen.

Umzug aus dem Kreis Steinburg in einen anderen Kreis
Wenn Sie in einen anderen Kreis ziehen und Umzugskosten beantragen wollen, prüft das Jobcenter Steinburg, ob der Umzug notwendig ist. Wenn der Umzug erforderlich ist, stellt Ihnen das Jobcenter Steinburg eine Umzugsnotwendigkeitsbescheinigung aus und kann Ihre Umzugskosten auf Antrag übernehmen. Über die Höhe der möglichen Umzugskosten informieren Sie sich bitte über den rechtzeitig und vor Abschluss eines neuen Mietvertrages.

Das Jobcenter des Kreises, in welchen Sie ziehen, prüft ihr Mietangebot. Bitte lassen Sie Ihr Mietangebot vom neuen Jobcenter bereits vor Abschluss eines neuen Mietvertrages prüfen.