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Heizkosten und Nebenkosten

Worum geht es hier:
Sie haben Fragen zu Heiz- und Nebenkosten?

Die Kosten Ihrer Unterkunft (Kaltmiete, Neben-/Betriebskosten und Heizkosten) werden vom Jobcenter in der tatsächlichen Höhe berücksichtigt, sofern diese angemessen sind. Die Angemessenheit richtet sich nach der Mietobergrenze des Kreises Steinburg.

Mit der Einführung des Bürgergeldes werden für eine Karenzzeit von einem Jahr die tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen. Die Heizkosten werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe übernommen.

Die Neben-/Betriebskosten umfassen z.B.: Ausgaben für die Grundsteuer, die Straßenreinigung, die Müllbeseitigung, Abwasser oder für den Hauswartungsservice. Nicht zu den Neben-/Betriebskosten gehören z.B.: Kosten für den Telefonanschluss oder die Kosten für eine Garage oder einen Stellplatz.

Die Haushaltsenergie (z.B. Strom für Elektrogeräte und Licht) wird nicht extra berücksichtigt, sondern muss von Ihnen aus dem Regelbedarf gezahlt werden.

Die Heizkosten werden bei Angemessenheit ebenfalls in voller Höhe übernommen.

Sie haben eine Heiz- und/oder Nebenkostenabrechnung erhalten?

Bitte reichen Sie diese umgehend im Jobcenter Steinburg ein, damit eventuelle Anrechnungen oder Nachzahlungen erfolgen können.