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Leistungsminderungen

Worum geht es hier:
Um Bürgergeld zu beziehen, haben Sie gewisse Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Erfüllen Sie diese nicht, hat es Konsequenzen in Form von Versagung / Entziehungen oder Leistungsminderungen.

Versagung /Entziehung

Damit wir Ihren Leistungsanspruch individuell prüfen und Gelder auszahlen können, müssen Sie Ihren Mitwirkungspflichten nachkommen, d.h. zum Beispiel alle notwendigen Unterlagen pünktlich einreichen. Wenn Sie etwas beantragen und die angeforderten Unterlagen/Nachweise nicht innerhalb der gesetzten Frist einreichen, können wir Ihren Antrag nicht prüfen und müssen diesen versagen / ablehnen. Hierüber erhalten Sie einen Bescheid.

Es ist absehbar, dass Sie die angeforderten Unterlagen nicht fristgerecht einreichen können? Wenden Sie sich bitte an uns, damit eine Fristverlängerung geprüft werden kann.

Sie haben schon einen Bescheid bekommen und möchten die Unterlagen verspätet einreichen? In Ihrem Bescheid steht, ob es ausreicht die Unterlagen nachzureichen, ob Sie einen neuen Antrag stellen oder einen Widerspruch einreichen müssen. Wenn Sie deswegen unsicher sind, kontaktieren Sie uns gern!

Leistungsminderungen

Zu unserer Zusammenarbeit gehört auch, dass Sie Ihre Mitwirkungspflichten erfüllen, z.B. Ihre Termine wahrnehmen oder sich bewerben. Wenn Sie Ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, müssen wir eine Pflichtverletzung prüfen. Dieses geschieht durch eine Anhörung. Eine Anhörung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Sollten Sie im Rahmen der Anhörung keinen wichtigen Grund vortragen, muss eine Leistungsminderung erfolgen. Sind Sie mit einer Leistungsminderung nicht einverstanden, müssen Sie einen schriftlichen Widerspruch einreichen.

Sie haben Fragen zum Thema Leistungsminderung? Wenden Sie sich gerne an uns!

 

Weiterführend Informationen zum Thema Rechte und Pflichten finden Sie hier.