Buntstifte werden angespitzt

Schule

Worum geht es hier:
Das Bildungspaket bietet umfangreiche Unterstützung in Form von Geld- und Sachleistungen bei z.B. den Aufwendungen für die Schule, Mittagsverpflegung, Schülerbeförderung, Ausflüge und Klassenfahrten.

Schulbedarf

Für den persönlichen Schulbedarf erhalten Anspruchsberechtigte 150 Euro pro Schuljahr. Für das erste Schulhalbjahr werden 100 Euro, für das zweite Schulhalbjahr 50 Euro ausgezahlt. Die Leistung wird automatisch erbracht und muss nicht gesondert beantragt werden.

Schülerbeförderung

Für Schülerinnen und Schüler können die Kosten für die Schülerbeförderung zum Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges übernommen werden, sofern diese nicht von Dritten (z.B. der Schule) getragen werden. Den Vordruck zur Beantragung der Leistung finden Sie hier.

Mittagsverpflegung

Kosten für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagessensverpflegung in Schule und Kindertageseinrichtungen können übernommen werden. Den Vordruck zur Beantragung der Leistung finden Sie hier.

Klassenfahrten / Ausflüge

Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge von Schulen können übernommen werden. Den Vordruck zur Beantragung der Leistung finden Sie hier.

Nachhilfe

Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler können eine zusätzliche Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn das Erreichen der wesentlichen Lernziele in ihrer Jahrgangsstufe oder generell der Schulabschluss gefährdet ist. Voraussetzung dafür ist insbesondere, dass keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Den Vordruck zur Beantragung der Leistung finden Sie hier.

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier.