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Kinderbetreuung

Worum geht es hier:
Sie suchen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind? Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr hat Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einem Kindergarten oder in der Kindertagespflege.

Umfassende Informationen zu den Betreuungsmöglichkeiten, Kindertagesstätten, Tagesmüttern- und vätern sowie Elternbeiträgen finden Sie auf dem KitaPortal SH. Hier können Sie den Betreuungsbedarf für Ihr Kind auch online unverbindlich voranmelden.