Zwei Menschen geben sich die Hand

Schlichtungsverfahren

Worum geht es hier:
Ab 01.07.2023 Schlichtungsverfahren nach § 15a SGB II im Jobcenter Steinburg

Im Rahmen des Bürgergeldgesetzes wird ab dem 01.07.2023 der Kooperationsplan eingeführt, der die Eingliederungsvereinbarung ablöst. Der Kooperationsplan dient als „roter Faden“ für den Integrationsprozess, beinhaltet die gemeinsamen Absprachen und soll als Arbeitsmittel für Integrationsfachkräfte und Leistungsberechtigten die Basis für eine gute Zusammenarbeit sein.

Gibt es bei der Erstellung oder Verlängerung des Kooperationsplanes zwischen Integrationsfachkräften und Leistungsberechtigten Meinungsverschiedenheiten, haben beide Seiten die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für die Leistungsberechtigten freiwillig und kostenlos.
Das Schlichtungsverfahren wird von einer unbeteiligten und weisungsfreien Person innerhalb des Jobcenters Steinburg durchgeführt. Ziel ist die Entwicklung eines gemeinsamen Lösungsvorschlages. In gemeinsamen persönlichen Gesprächen versucht die Schlichtungsperson zwischen den Parteien zu vermitteln und bei Bedarf auch mit eigenen Vorschlägen zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren endet durch Einigung oder spätestens nach Ablauf von 4 Wochen.
Wird ein gemeinsamer Lösungsvorschlag gefunden, hat das Jobcenter diesen Vorschlag bei der Ausgestaltung des Kooperationsplanes zu berücksichtigen.

Wenn Sie das Schlichtungsverfahren nutzen möchten, oder weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich gern an Ihre Integrationsfachkraft oder direkt an die zuständigen Schlichtungspersonen im JC Steinburg:

  • Frau Barck
    Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt – Kundenreaktionsmanagement – Datenschutz
  • Herr Krause
    Personalsachbearbeitung –  Qualifizierung – Kundenreaktionsmanagement

Jobcenter-Steinburg.Schlichtung@jobcenter-ge.de

Anschrift:
Jobcenter Steinburg
Schlichtungsstelle
Otto-F.- Alsen– Str. 1a
25524 Itzehoe

Hinweis:
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