Miete
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, kann das Jobcenter die angemessenen Kosten für die monatliche Miete übernehmen. Auch Kosten für Eigentum können übernommen werden, jedoch nicht die Tilgungsraten.
Wie hoch die Kosten der Unterkunft sein dürfen, ist abhängig vom Wohnort. Der Richtwert, die sogenannte Mietobergrenze, beinhaltet die Miete inkl. Nebenkosten (ohne Heizkosten) und ändert sich je nach Personenzahl. Für die Festlegung der Mietobergrenze ist der Kreis Steinburg zuständig.
Zu den Kosten der Unterkunft gehören: Kaltmiete (oder Zinszahlungen bei Eigentum), Betriebskosten, Heizkosten.
Ihre aktuelle Unterkunft ist zu teuer?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir besprechen Ihre Situation und vereinbaren eine Frist, in der Regel 6 Monate, in der das Jobcenter die tatsächlichen Kosten übernimmt und Sie die Möglichkeiten haben, die Kosten zu senken. Möglichkeiten der Kostensenkung sind z.B. Umzug oder ein Untermietvertrag, in Absprache mit Ihrem Vermieter. Sind Ihre Bemühungen um eine Kostensenkung nicht erfolgreich, kann im Einzelfall die Frist verlängert werden.
Ihre Miete wird erhöht?
Wird Ihnen eine Mieterhöhung angekündigt, teilen Sie uns dieses umgehend. Nutzen Sie hierfür gern unseren Online-Service. So können wir die Angemessenheit Ihrer neuen Miete prüfen und Sie beraten.
Hier finden Sie die aktuelle Mietobergrenze
Gesetzliche Grundlagen: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html