Regelsatz
Sie haben nicht genug Geld, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern? Dann kann das Jobcenter Ihnen mit dem sogenannten Bürgergeld helfen.
Der Regelbedarf ist ein Geldbetrag, der für das tägliche Leben gezahlt wird. Hiermit sind zum Beispiel die Kosten für Essen, Körperpflege, Dinge für den Haushalt, Strom und die Bedürfnisse des täglichen Lebens gemeint. Auch Kosten für Hobbies und Freizeitaktivitäten müssen Sie hiervon bezahlen.
Höhe des Regelsatz | |
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Alleinstehende | 563 € |
Volljährige Partner | 506 € |
Kinder von 18 bis 25 Jahren | 451 € |
Kinder vom 15. bis 18. Lebensjahr | 471 € |
Kinder zwischen 6 und 14 Jahren | 390 € |
Sozialgeld | 357 € |
Wenn Sie eine besondere Situation haben und deswegen Geld benötigen, können Sie dafür einmalig Geld erhalten, wie z.B. für eine Erstausstattung der Wohnung (s. Wohnen), oder Schwangerschaftskleidung, Erstausstattung für Kinder , Geld für Schulausflüge (s. Kinder), etc.
Das Geld, was Sie vom Jobcenter bekommen, berücksichtigt immer Ihre ganz persönliche Situation. Änderungen können Sie über jobcenter.digital mitteilen.
Sie möchten einen Antrag auf Bürgergeld stellen? Verwenden Sie hierzu die entsprechenden Vordrucke.
Weiterführende Informationen zum Thema Bürgergeld finden Sie hier.